Aufgaben Datenbank

06.02.01.10 (Baden-Württemberg) Anfertigen von technischen Zeichnungen (Technische(r) Zeichner/-in)

Laufende Nr
319
SYS_1
06
SYS_2
06.02
SYS_3
06.02.01
SYS_4
06.02.01.10
ORGEINHEIT
Produktentwicklung
UNB
Forschung und Entwicklung
AUFGFAM
Konstruktion
ERAAA
Anfertigen von technischen Zeichnungen (Technische(r) Zeichner/-in)
Tarifgebiet
Baden-Württemberg
BAY
BER
BRB
BW
7
Mitte
NRW
NS
NV
SAC
SAH

EA

Anfertigen von technischen Zeichnungen

Maßstabs- und fertigungsgerechte Teil-, Zusammenbau- und Anordnungszeichnungen oder Schaltpläne nach ausreichend detaillierten konstruktiven Vorgaben (z. B. Skizzen, Entwürfen) anfertigen und mit zuständigen Stellen abstimmen. Ansichten, Schnitte, Abwicklungen, Durchdringungen, Projektionen etc. mit überschaubaren Geometrien bzw. Abläufen erstellen und auf Plausibilität prüfen. Ggf. konstruktive Änderungen nach eindeutigen Vorgaben ausführen, Detailpunkte konstruieren. Gängige Bauteile und Halbzeuge nach Vorgaben festlegen und anhand von technischen Unterlagen auswählen. Tabellen, zeichnerische Darstellungen, Diagramme anhand von Vorlagen, Zahlenangaben in übersichtlicher Form darstellen.

Erstellen von technischen Listen

Im Rahmen der oben beschriebenen Aufgabe technische Listen (Freigaben, Änderungslisten, Stücklisten etc.) nach Vorgaben und Nummernsystem zusammenstellen, Nummernsystem ergänzen.

Durchführen von Berechnungen

Fachbezogene technische Berechnungen mit elementaren Formeln durchführen (z. B. Volumina, Gewichte, Hebelübersetzungen, Materialausnutzung).

BBG

StufePunkte
Wissen und Können
A Anlernen
--
B Ausbildung
Zur Erfüllung der vorgenannten Aufgaben ist eine 3 1/2-jährige Berufsausbildung, in der Regel als Technische(r) Zeichner/-in, erforderlich.
B213
E Erfahrung
Bis 1 Jahr.
E11
D Denken
Die Erstellung von technischen Zeichnungen sowie das Einarbeiten von konstruktiven Änderungen erfordert eine schwierige Erfassung und Verarbeitung von Informationen (z. B. bei Plausibilitätsprüfung von Ansichten/Schnitten, Abwicklungen, Durchdringungen, Projektionen).
D35
H Handlungsspielraum / Verantwortung
Das Anfertigen von maßstabs- und fertigungsgerechten Zeichnungen und anderer technischer Darstellungen erfolgt nach Anweisungen mit geringem Handlungsspielraum bei einzelnen Arbeitsverrichtungen.
H23
K Kommunikation
Auftretende Unklarheiten (z. B. Aufgabenstellung, Nummernsystem, fertigungsgerechte Zeichnung) mit zuständigen Stellen durchsprechen und abstimmen.
K23
F MitarbeiterführungKeine
F0
Summe Punkte
0
25