06.02.01.10 (Baden-Württemberg) Anfertigen von technischen Zeichnungen (Technische(r) Zeichner/-in)
- Laufende Nr
- 319
- SYS_1
- 06
- SYS_2
- 06.02
- SYS_3
- 06.02.01
- SYS_4
- 06.02.01.10
- ORGEINHEIT
- Produktentwicklung
- UNB
- Forschung und Entwicklung
- AUFGFAM
- Konstruktion
- ERAAA
- Anfertigen von technischen Zeichnungen (Technische(r) Zeichner/-in)
- Tarifgebiet
- Baden-Württemberg
- BAY
- BER
- BRB
- BW
- 7
- Mitte
- NRW
- NS
- NV
- SAC
- SAH
EA
Anfertigen von technischen Zeichnungen
Maßstabs- und fertigungsgerechte Teil-, Zusammenbau- und Anordnungszeichnungen oder Schaltpläne nach ausreichend detaillierten konstruktiven Vorgaben (z. B. Skizzen, Entwürfen) anfertigen und mit zuständigen Stellen abstimmen. Ansichten, Schnitte, Abwicklungen, Durchdringungen, Projektionen etc. mit überschaubaren Geometrien bzw. Abläufen erstellen und auf Plausibilität prüfen. Ggf. konstruktive Änderungen nach eindeutigen Vorgaben ausführen, Detailpunkte konstruieren. Gängige Bauteile und Halbzeuge nach Vorgaben festlegen und anhand von technischen Unterlagen auswählen. Tabellen, zeichnerische Darstellungen, Diagramme anhand von Vorlagen, Zahlenangaben in übersichtlicher Form darstellen.
Erstellen von technischen Listen
Im Rahmen der oben beschriebenen Aufgabe technische Listen (Freigaben, Änderungslisten, Stücklisten etc.) nach Vorgaben und Nummernsystem zusammenstellen, Nummernsystem ergänzen.
Durchführen von Berechnungen
Fachbezogene technische Berechnungen mit elementaren Formeln durchführen (z. B. Volumina, Gewichte, Hebelübersetzungen, Materialausnutzung).
BBG
| Stufe | Punkte | |
|---|---|---|
| Wissen und Können A Anlernen | - | - |
| B Ausbildung Zur Erfüllung der vorgenannten Aufgaben ist eine 3 1/2-jährige Berufsausbildung, in der Regel als Technische(r) Zeichner/-in, erforderlich. | B2 | 13 |
| E Erfahrung Bis 1 Jahr. | E1 | 1 |
| D Denken Die Erstellung von technischen Zeichnungen sowie das Einarbeiten von konstruktiven Änderungen erfordert eine schwierige Erfassung und Verarbeitung von Informationen (z. B. bei Plausibilitätsprüfung von Ansichten/Schnitten, Abwicklungen, Durchdringungen, Projektionen). | D3 | 5 |
| H Handlungsspielraum / Verantwortung Das Anfertigen von maßstabs- und fertigungsgerechten Zeichnungen und anderer technischer Darstellungen erfolgt nach Anweisungen mit geringem Handlungsspielraum bei einzelnen Arbeitsverrichtungen. | H2 | 3 |
| K Kommunikation Auftretende Unklarheiten (z. B. Aufgabenstellung, Nummernsystem, fertigungsgerechte Zeichnung) mit zuständigen Stellen durchsprechen und abstimmen. | K2 | 3 |
| F Mitarbeiterführung | Keine F0 Summe Punkte | 0 25 |